10 Psychomotorik
Psychomotorik stellt die Bewegung des Menschen als Ausdruck der Beziehung zwischen
Körper und Geist ins Zentrum. Sie geht davon aus, dass Körper- und
Bewegungserfahrungen eine wesentliche Voraussetzung für die motorische, sensorische,
emotionale, kognitive und soziale Entwicklung des Kindes darstellen.
Psychomotoriktherapie richtet sich an Kinder und Jugendliche, die in ihrem
Bewegungsverhalten und damit in ihren Beziehungs- und Ausdrucksmöglichkeiten
eingeschränkt sind. Ihre gesamte Entwicklung und auch ihr Lernen in anderen
Bereichen können dadurch erschwert sein
In der Psychomotoriktherapie wird diese Entwicklung unterstützt und gefördert. Die
Therapielektionen bauen auf einer ganzheitlichen Sichtweise auf und respektieren die
individuellen Grenzen und die Grenzen des Umfelds.
Für die Psychomotorik-Therapie muss zuerst eine Abklärung beim Arzt oder beim
SPD veranlasst werden. Dieser stellt den Antrag und gewährleistet dadurch die
Abgrenzung zur Ergo- und Physiotherapie. Die Abklärung durch den Arzt/den SPD
stellt ebenfalls sicher, dass kein anderes Grundleiden vorhanden ist.
Die Therapeutinnen beraten die Erziehungsverantwortlichen sowie Lehrpersonen und
arbeiten eng mit der Klassenlehrperson zusammen. Die Beteiligten legen die Ziele der
Fördermassnahme gemeinsam und verbindlich fest und sind mitverantwortlich für die
Qualitätssicherung.
Zugehörige Objekte
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| Psychomotorik (PDF, 151 kB) | Download | 0 | Psychomotorik |