Wird bei einem Kind gegen Ende des zweiten Kindergartenjahres erkannt, dass der reguläre Eintritt in die 1. Klasse verfrüht sein dürfte, gibt es zwei Möglichkeiten für das folgende Schuljahr. Um den Eintritt in die 1. Klasse aufzuschieben, ist einerseits eine Repetition des zweiten Kindergartenjahres möglich, andererseits der Übertritt ins Einschulungsjahr. 
Ein Aufschub des Schuleintritts in die 1. Klasse wird von der Kindergartenlehrperson begründet und mit den Eltern besprochen. Gründe für einen Aufschub können beispielsweise sein: Krankheit, Entwicklungsrückstand, Fremdsprachigkeit, schwierige familiäre Situation….  
Es werden für die Empfehlung alle Kompetenzen (Selbstkompetenz, Sozialkompetenz, Sachkompetenz) beachtet und der jeweils individuelle Stand beschrieben. In vielen Fällen ist ein Gutachten des Schulpsychologischen Dienstes (SPD) oder der Schulischen Heilpädagogik (SHP) vorhanden. Berichte werden der Empfehlung beigelegt, die Eltern und die Kindergartenlehrperson unterschreiben den Antrag beim Gespräch. Es wird darauf ersichtlich, ob die Eltern für den Antrag ihr Einverständnis geben oder nicht.

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