03 Aufgaben der Eltern
Zu den Aufgaben der Eltern gehört, dass sie…
- Interesse für die Entwicklung ihres Kindes zeigen.
- ihr Kind rechtzeitig in den Kindergarten oder in die Schule schicken.
- ihr Kind bei begründeten Absenzen vor Unterrichtsbeginn abmelden.
- die schulischen Bedürfnisse Ihres Kindes wahrnehmen und zu Hause ein geeignetes Lernumfeld zur Verfügung stellen.
- ihr Kind beim Lernen Ihren Möglichkeiten entsprechend unterstützen.
- das Familienleben so gestalten, dass das Kind ausgeruht und aufnahmefähig am Unterricht teilnehmen kann.
- einen regelmässigen und offenen Kontakt zur Lehrperson Ihres Kindes pflegen.
- die Lehrperson über Vorfälle und Beobachtungen informieren, die einen Einfluss auf das Wohlbefinden, das Verhalten oder die Schulleistungen des Kindes haben können.
- an Elternabenden und Elterngesprächen teilnehmen.
- sich an vereinbarte Abmachungen halten.
- die Lehrperson als Fachperson respektieren.
- sich mit Fragen, Anliegen und Problemen, welche ihr Kind oder den Unterricht betreffen, zuerst direkt an die zuständige Lehrperson wenden.
Die Lehrperson kann von den Eltern erwarten, dass sie diese Aufgaben erfüllen.
Informationen
- Datum
- 1. September 2025
Dokumente
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| 03 Aufgaben der Eltern (PDF, 174 kB) | Download | 0 | 03 Aufgaben der Eltern |